4. Eventualiter: Es sei der Beschuldigte wegen einer Tätlichkeit zum Nachteil von I.________ zu verurteilen (Disp. Ziffer 2.2) 5. Es sei der Beschuldigte vom Vorwurf der angeblich versuchten einfachen Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten und Sachbeschädigung zum Nachteil von J.________ freizusprechen (Disp. Ziffer 3 und 4) 6. Eventualiter: Es sei der Beschuldigte lediglich wegen einer Tätlichkeit zum Nachteil von J.________ zu verurteilen (Disp. Ziffer 3 und 4) 7. Es sei der Beschuldigte wegen Tätlichkeiten zum Nachteil von N.________ freizusprechen (Disp. Ziffer 6)