Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte verurteilt der Privatklägerin Schadenersatz in der Höhe von CHF 2’797.75 zzgl. 5% Zins seit dem 17. Oktober 2018, eine Genugtuung von CHF 10'000.00 zzgl. 5% Zins seit dem 17. Oktober 2018 sowie eine Parteientschädigung von CHF 11'691.05 zu bezahlen. Weiter wurde die amtliche Entschädigung der Verteidigung des Beschuldigten festgesetzt sowie die weiteren Verfügungen getroffen (pag. 927 ff.).