_, der Drohung, begangen am 13. August 2018 in M.________ zum Nachteil von K.________, der Tätlichkeiten, mehrfach begangen am 13. August 2018 in M.________ zum Nachteil von E.________ und L.________ und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 18. April 2018 bis am 11. August 2018 in Bern durch Konsum von Kokain, Amphetamin, MDMA und Cannabis. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungsund Sicherheitshaft von 327 Tagen. Weiter wurde eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art.