Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde eine Entschädigung von CHF 725.60 ausgerichtet. Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der schweren Körperverletzung, begangen am 17. Oktober 2018 in M.________ zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin), der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen am 23. Mai 2018 in M.________, zum Nachteil von H.________ sowie am 12. Juli 2018 in M.________ zum Nachteil von I.________, der versuchten einfachen Körperverletzung sowie Sachbeschädigung, begangen am 20. Juli 2018 in Bern, zum Nachteil von J.________, der Drohung, begangen am 13. August 2018 in M.