1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) vom 15. Mai 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 20. Juli 2018 in Bern zum Nachteil von G.________. Dies unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (5%) von insgesamt CHF 1'804.05 an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde eine Entschädigung von CHF 725.60 ausgerichtet.