Die Angaben in den Unterlagen, die er doch einreichte, sind dubios, irreführend und stellten sich teilweise im Nachgang als unwahr heraus (er arbeite «160 Stunden pro Woche»; sein Unternehmen habe aufgrund der Auftragslage den Betrag von CHF 180'000.00 erreicht, wenn in Tat und Wahrheit rund ein Monat zuvor der Konkurs über die GmbH eröffnet worden war). Unter diesen Umständen kann offensichtlich nicht gesagt werden, der Beschwerdeführer habe mit den Behörden kooperiert und transparent über seine Verhältnisse Auskunft gegeben.