21. Die Behörden versuchten somit während rund eines Jahres erfolglos, vom Beschwerdeführer die benötigten Unterlagen zu erhalten. Dieser reagierte nicht auf Kontaktversuche, ignorierte die ihm angesetzten Fristen und reichte die geforderten Unterlagen nicht ein. Stattdessen «schindete er Zeit» und beschränkte sich jeweils darauf, die Behörden zu beschwichtigen. Aktiv wurde er immer erst, wenn ihm die Abweisung seines Gesuchs konkret in Aussicht gestellt wurde. Die Angaben in den Unterlagen, die er doch einreichte, sind dubios, irreführend und stellten sich teilweise im Nachgang als unwahr heraus (er arbeite «160 Stunden pro Woche»;