Des Weiteren vereinbarte er mit der Vollzugsstelle, dass er ihr die letzten Lohnabrechnungen zukommen lassen werde. Zudem erklärte er auf Vorschlag von drei möglichen Terminen für ein Treffen bei ihm zu Hause, er werde die Terminvorschläge prüfen und anschliessend einen der Termine bestätigen. In der Folge meldete er sich jedoch nicht mehr, weshalb die Vollzugsstelle den BVD am 19. September 2019 erneut die Ablehnung des Gesuchs um elektronische Überwachung empfahl (amtliche Akten BVD pag. 283). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (amtliche Akten BVD pag.