Mit Schreiben vom 21. August 2019 setzte die Vollzugsstelle dem Beschwerdeführer daher Frist bis am 29. August 2019, um sich zu melden und einen Termin zu vereinbaren (amtliche Akten BVD pag. 282). Am 28. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer telefonisch bei der Vollzugsstelle und teilte mit, dass er mit einem Kollegen plane, eine neue GmbH zu gründen. Des Weiteren vereinbarte er mit der Vollzugsstelle, dass er ihr die letzten Lohnabrechnungen zukommen lassen werde.