5 Übergangslösung, eine unbefristete Anstellung bei einer Firma in E.________ [Ort], gefunden. Den Arbeitsvertrag werde er nachreichen (amtliche Akten BVD pag. 272 f. und pag. 281). Das tat er in der Folge auch; der Arbeitsvertrag mit der «B.________ [Firma]» war auf den 12. April 2019 datiert (amtliche Akten BVD pag. 275 ff.). Die Vollzugsstelle setzte dem Beschwerdeführer daraufhin Frist bis am 2. Juli 2019, um die beiden letzten Lohnabrechnungen (Mai/Juni) einzureichen (amtliche Akten BVD pag.