Die BVD stellten dem Beschwerdeführer am 21. Februar 2019 in Aussicht, sein Gesuch abzuweisen und gaben ihm die Möglichkeit, sich bis am 11. März 2019 dazu zu äussern (amtliche Akten BVD pag. 85 ff.). Daraufhin wurde der Beschwerdeführer aktiv und reichte diverse Rechnungen, Offerten, Lohnabrechnungen, einen Handelsregisterauszug und die Schlussabrechnung 2018 der Ausgleichskasse ein (amtliche Akten BVD pag. 88 – 229 [sic!]). Er machte geltend, die elektronische Überwachung sei «lebenswichtig» für ihn (amtliche Akten BVD pag.