15. Der Beschwerdeführer hält dagegen, er sei jederzeit zur Verfügung gestanden, mit den BVD zusammenzuarbeiten und die nötigen Unterlagen wie Angaben zu leisten. Insbesondere habe er auch berichtet, dass über seine Firma der Konkurs eröffnet worden sei. Er habe auch dargelegt, dass er nach der Konkurseröffnung sogleich eine Übergangslösung in Form einer Anstellung bei der «B.________[Firma]» gefunden habe. Und er habe auch darauf aufmerksam gemacht, dass er eine GmbH übernehmen könne für einen Neustart. Durch die Gründung der C.________ [Firma] habe er einen erheblichen Schritt nach vorne machen können.