17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Gleichermassen wird dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der über den Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 56 VIII. Dispositiv I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Raubes, mehrfach und bandenmässig qualifiziert begangen