16. Februar 2021 «Telefonische Besprechung mit Regionalgefängnis»: 0:15 Stunden; 25. Februar 2021 «Telefonische Besprechung mit Obergericht wegen Akteneinsicht»: 0:15 Stunden). Für viele dieser Positionen ist der ausgewiesene Zeitaufwand objektiv nicht nachvollziehbar, weder im Einzelnen noch in der Gesamtheit. Es rechtfertigt sich eine Reduktion des ausgewiesenen Zeitaufwands um eine weitere Stunde. Somit verbleibt ein Zeitaufwand von 30 Stunden. Die an Fürsprecher B.___