Folglich ist der ausgewiesene Zeitaufwand um weitere 6 Stunden zu reduzieren. Weiter sind den Leistungskontoblättern zahlreiche Aufwendungen zu entnehmen, deren zeitliche Berücksichtigung nicht im Verhältnis zu den jeweils ausgewiesenen Leistungen zu stehen scheint (z.B. 16. September 2020 «Email von Bewährungshilfe»: 0:15 Stunden; 16. September 2020 «Email an Bewährungshilfe»: 0:15 Stunden; 21. September 2020 «Email von Bewährungshilfe»: 0:15 Stunden; 28. Oktober 2020 «Email von Bewährungshilfe»: 0:15 Stunden; 21. Januar 2021 «Brief an Klient + Kopien»: 0:15 Stunden; 16. Februar 2021