Dies führt zu einer Reduktion des ausgewiesenen Zeitaufwandes um 3 Stunden. Als Vorbereitung für die oberinstanzliche Verhandlung ist in den Leistungskontoblättern ein Aufwand von 6 Stunden für das Verfassen der Berufungserklärung (Eintrag vom 30. Juli 2020), 6 Stunden für die Vorbereitung des Plädoyers für die Besprechung mit dem Beschuldigten (Eintrag vom 27. Mai 2021) sowie weitere 6 Stunden für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung (Eintrag vom 3. Juni 2021) ausgewiesen. Dieser Gesamtaufwand für die Vorbereitung der oberinstanzlichen Verhandlung erscheint der Kammer unbegründet hoch, zumal Fürsprecher B._____