Diesen zufolge betrug der Zeitaufwand gesamthaft lediglich 40 Stunden (gerundet), was vermutungsweise auf einen Rechnungsfehler zurückzuführen ist. Für die oberinstanzliche Verhandlung vom 8. Juni 2021 ist in den Leistungskontoblättern ein Zeitaufwand von 8 Stunden veranschlagt. Die oberinstanzliche Verhandlung dauerte jedoch lediglich 4 ½ Stunden (08:30 Uhr bis 12:15 Uhr; 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr). Einschliesslich ½ Stunde für die Nachbereitung ergibt sich gesamthaft ein Zeitaufwand von 5 Stunden für die oberinstanzliche Verhandlung. Dies führt zu einer Reduktion des ausgewiesenen Zeitaufwandes um 3 Stunden.