35. Entschädigungen 35.1 In erster Instanz Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Fürsprecher B.________ wird/wurde eine Entschädigung ausgerichtet. Für das erstinstanzliche Verfahren richtet sich die Entschädigung nach den eingereichten Honorarnoten, beläuft sich gesamthaft auf CHF 21'637.80 und ergibt sich im Detail aus dem Dispositiv. Zusätzlich zur amtlichen Entschädigung werden Fürsprecher B.________ die für Übersetzungskosten angefallenen Auslagen in Höhe von CHF 2'190.00 durch den Kanton Bern erstattet. Der Kanton Bern kann gemäss Art. 135 Abs. 4 lit.