32. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die ausgestandene Haft von 918 Tagen wird an die Strafe angerechnet (Art. 51 aStGB). Zudem wird festgestellt, dass der Beschuldigte per 19. Mai 2021 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten hat. V. Zivilpunkt