50 27. Täterkomponenten Unter Täterkomponenten sind die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben zu beachten, sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Straftat und im Verfahren. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten geben keine für die Strafzumessung relevanten Umstände her. Er sei in St. Petersburg geboren und mit beiden Eltern aufgewachsen (pag. 140, Z. 132). Dort habe er verschiedene Schulen besucht und eine Ausbildung zum Koch gemacht.