Angesichts der leichten Tatschwere wäre für diese Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verschuldensangemessen. Diese wird um die Hälfte, somit 3 Monate, asperierend berücksichtigt. 25.4 Freiheitsberaubung vom 9. Mai 2007 in Montreux Die Freiheitsberaubung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 4 erfolgte ebenfalls aus dem Zufall heraus, dass sie zur falschen Zeit am falschen Ort anwesend war. Sie wurde wie die übrigen Anwesenden an Händen und Füssen gefesselt, wobei auch ihr das von I.________ und O.________ mitgeführte Messer nicht entgangen sein kann.