49 lassen haben. Sie wurde gleich roh behandelt wie die übrigen Anwesenden, jedoch nicht geschlagen. Die Verwerflichkeit des Handelns liegt in erster Linie darin, dass V.________ in den Augen der Mittäter des Beschuldigten eine bloss zufällig erscheinende Floristin war. Ihre vorübergehende Gefangennahme wurde gebilligt zum Zweck, die Fluchtchancen vom Tatort weg zu erhöhen bzw. intakt zu halten.