2007. Der Beschuldigte agierte in der gewohnten Weise. Er zeigte den drei Tätern das Geschäft, wies sie an, den Raubüberfall durchzuführen, und wartete währenddessen abseits. Aufgrund dieser Umstände ist auch bei diesem Raub die Tatschwere als mittelschwer zu qualifizieren. Angemessen erscheint eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten bzw. 4 Jahren. Davon werden praxisgemäss zwei Drittel, somit 32 Monate, asperierend berücksichtigt. 25.2 Raub vom 9. Mai 2007 in Montreux Es kann auch hierzu weitgehend auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (E. 24.1 und E. 24.2 oben).