Im Sinne einer Wiederholung kann festgehalten werden, dass der Überfall zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten erfolgte, sämtliche Anwesenden mit einer täuschend echt aussehenden Pistolenattrappe massiv bedroht und auf dem Boden liegend gefesselt wurden. Allerdings wurde die Pistolenattrappe keinem Anwesenden zur Bedrohung auf kurzer Distanz gegen den Kopf gehalten, sondern lediglich vorgezeigt. Das mindert das Ausmass des verschuldeten Erfolgs minim. Der Deliktsbetrag belief sich in diesem Fall auf rund CHF 1.8 Millionen. Er war somit minim höher als beim Raubüberfall vom 8. März 2007.