I.________, G.________ und H.________ setzten sich dem Risiko schwerer Bestrafung aus. Dabei wurden sie offensichtlich finanziell unter Druck gesetzt und so zur Verübung des Raubs bewogen. Ihnen wurden Repressalien für ihre Angehörigen in Russland angedroht (Nebenakten pag. 65, Z. 35 und Z. 50 ff.; Nebenakten pag. 207, Z. 589; Nebenakten pag. 218, Z. 80 ff.; Nebenakten pag. 247, Z. 169). Der Beschuldigte handelte direkt vorsätzlich. Unter Vermeidung der Verletzung der betroffenen Rechtsgüter ist zu beachten, dass der Beschuldigte keinesfalls aus einer Notlage heraus gehandelt hat.