Wie die in Russland gefundenen Uhren (pag. 254 ff.) belegen, kam die Beute zumindest teilweise dem Beschuldigten zugute, was seine hierarchische Stellung zusätzlich unterstreicht. Insgesamt ist von einer sehr hohen kriminellen Energie auszugehen. Angesichts dieser Umstände und mit Blick auf den sehr weiten Strafrahmen ist die objektive Tatschwere gesamthaft als mittelschwer einzustufen. 24.2 Subjektive Tatschwere Unter Willensrichtung und Beweggründe ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte aus rein egoistischen und finanziellen Motiven handelte. I.________, G.______