Während dieser Zeit mussten die gefesselten und wehrlos am Boden liegenden Anwesenden Todesangst durchleben. Die eingesetzte Pistolenattrappe stellte für sie alle eine Bedrohung dar, auch wenn sie nicht allen unmittelbar vorgehalten wurde. Es kann als gesichert gelten, dass dies erhebliche psychische Folgen nach sich zog. Ernsthafte physische Folgen hatte der Raubüberfall für die Anwesenden hingegen nicht. Ihr Vorgehen übten I.________, G.________ und H.________ auf Weisung des Beschuldigten aus. Der Deliktsbetrag von CHF 1.6 Millionen ist hoch.