24. Einsatzstrafe für den Raub vom 8. März 2007 in Interlaken 24.1 Objektive Tatschwere Unter Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts sind insbesondere die Dauer und Intensität der Nötigungshandlungen sowie der Deliktsbetrag massgeblich. Während des rund 20 Minuten dauernden Überfalls wurden die vier Angestellten mit einer täuschend echt aussehenden Pistolenattrappe von den drei anwesenden Tätern massiv bedroht. Dass es sich um eine Attrappe handelte, war für sie nicht erkennbar. Sie mussten angesichts des Aussehens der Pistolenattrappe von einer ernsten Gefahr für das Leben aller Anwesenden ausgehen.