sie wurde gefesselt. Sie hatte zu keiner Zeit eine (faktische) Schutzfunktion über das Deliktsgut, womit gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung echte Konkurrenz zwischen Raub und Freiheitsberaubung vorliegt. Dasselbe gilt für die Freiheitsberaubung gegenüber der als Raumpflegerin tätigen Straf- und Zivilklägerin 4, die während des Raubs in Montreux am 9. Mai 2007 als unbeteiligte Dritte anwesend war und von den Tätern gefesselt wurde.