Der objektive und subjektive Tatbestand ist erfüllt. Die obigen Ausführungen lassen sich analog auf den Vorfall vom 9. Mai 2007 in Montreux übertragen. O.________ und I.________ fesselten die zufällig anwesende Straf- und Zivilklägerin 4, die als Raumpflegerin tätig war. Auch hier hat sich der Beschuldigte der Freiheitsberaubung in Mittäterschaft strafbar gemacht. 19.2 Konkurrenzen Betreffend Konkurrenzen zwischen den Straftatbeständen des Raubes und der Freiheitsberaubung schliesst sich die Kammer den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an. Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden (Ziff.