19.1 Subsumtion Der Beschuldigte wusste im Sinne einer allgemeinen Lebenserfahrung, dass sich am 8. März 2007 am helllichten Tag auch Dritte in der Bijouterie J.________(AG) aufhalten konnten. Da ihm bekannt war, dass I.________, G.________ und H.________ die im Geschäft Anwesenden fesseln würden, wusste er, dass dies auch zufällig anwesende Dritte treffen würde. Indem die zufällig erschienene Floristin V.________ mit der täuschend echt aussehenden Pistolenattrappe bedroht und