_, P.________ und S.________ bedrohten die in der Bijouterie Anwesenden mithilfe der mitgebrachten Pistolenattrappe und fesselten sie an Händen und Füssen. Sie behändigten Uhren und Schmuckstücke im Gesamteinkaufswert von rund CHF 1.8 Millionen und verliessen das Geschäft. Der Beschuldigte wusste, dass seine Tatbeiträge der Verübung des Raubüberfalls dienten und wollte das. Ohne seine Tatbeiträge sowie seine Sprach- und Ortskenntnisse wäre es Q.________, P.________ und S.________ nicht möglich gewesen, den Überfall durchzuführen.