Somit war der Beschuldigte beim Tatentschluss und bei der Vorbereitung der Tat massgeblich beteiligt. Weiter ist unter Verweis auf die bei der Hausdurchsuchung in Russland gefundenen Uhren evident, dass der Beschuldigte an der Beute beteiligt worden ist. Er handelte als Mittäter. Der Raub vom 9. Mai 2007 verlief nach dem etablierten modus operandi, hatte aber nicht den gewünschten Erfolg. Der Beschuldigte besorgte wiederum Flugtickets und organisierte Verpflegung, Hotels sowie zwei Autos. Er war an der Besorgung von Fesselungsmaterial und einem Messer beteiligt, indem er entsprechende Anweisungen gab bzw. beim Kauf anwesend war. Er zeigte O.________ und I.______