die echt aussehende Pistolenattrappe an den Kopf hielt. G.________, I.________ und H.________ forderten die Anwesenden auf sich hinzulegen, woraufhin sie diese an Händen und Füssen fesselten und so zum Widerstand unfähig machten. Sie behändigten die Auslagenware im Gesamteinkaufswert von rund CHF 1.6 Millionen. G.________, I.________ und H.________ handelten auf Anweisung des Beschuldigten. Ohne seine Tatbeiträge sowie seine Sprach- und Ortskenntnisse hätten sie den Raub nicht vollziehen können. Somit war der Beschuldigte beim Tatentschluss und bei der Vorbereitung der Tat massgeblich beteiligt.