Er reiste mit der gesamten Gruppe nach Lugano, Lausanne und Vevey, um ein geeignetes Geschäft zu finden. In Vevey wurde das Fesselungsmaterial im Wissen des Beschuldigten gekauft. Er fuhr mit der Gruppe nach Interlaken, zeigte ihnen die Bijouterie J.________(AG) und gab Anweisungen, wie vorzugehen sei. Anschliessend verübten S.________, P.________ und Q.________ den Raubüberfall, wie in E. 15.3 beschrieben. Es kann offengelassen werden, wo sich der Beschuldigte während des Raubüberfalls aufhielt. In dubio wird angenommen, dass er in Gex wartete und dort die Beute entgegennahm.