Er sei in Russland vom Beschuldigten für einen Transportauftrag angeheuert worden (Nebenakten pag. 679) und sei zu diesem Zweck mit drei anderen Personen auf Kosten des Beschuldigten nach Paris geflogen (Nebenakten pag. 680). Der Aufforderung des Beschuldigten, ein Geschäft auszurauben, habe er sich widersetzt. Deshalb sei er