Augenscheinlich stammen die Uhren aus seiner Tatbeteiligung, wobei ihm als hierarchisch Übergeordneter zumindest ein Teil der Beute zufiel. Die obigen Feststellungen werden durch die Aussagen der übrigen Beteiligten gestützt. P.________ gab unumwunden zu, an dem Raub auf die Bijouterie J.________(AG) beteiligt gewesen zu sein (Nebenakten pag. 563 ff., Z. 46 ff.; Nebenakten pag. 574 ff., Z. 11 ff.; Nebenakten pag. 583 ff., Z. 1 ff.). Er sagte aus, der Beschuldigte habe alle Dokumente und Tickets besorgt, ihnen das Lokal zum Ausrauben gezeigt, sich vorher abgesetzt und letztlich die Beute entgegengenommen (Nebenakten pag. 576, Z. 71 ff.; pag. 563, Z. 46 f.).