in Gex wartete und die Beute von seinen Mitreisenden übernahm. Zu untersuchen ist auch, ob er in Vevey Fesselungsmaterial besorgte und wusste, dass das Fesselungsmaterial zum Raubüberfall mitgeführt wurde bzw. inwiefern der Beschuldigte für die konkrete Tatausführung verantwortlich zeichnete. 15.5 Beweiswürdigung Dieser Vorwurf weist viele Gemeinsamkeiten mit den anderen beiden Raubüberfällen auf. Unter anderem erfolgten die Ein- und die Ausreise via Frankreich. Zudem wurde dieselbe Bijouterie ausgeraubt wie am 8. März 2007. Gemäss dem Beschuldigten habe die gleiche Person in Russland das Ganze organisiert (pag.