Er buchte erneut Zimmer im Hotel in Gex (pag. 165 f.). Im Vorfeld des Überfalls reiste der Beschuldigte mit der ganzen Gruppe nach Interlaken (pag. 232, Z. 206). 15.4.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet seinen ihm vorgeworfenen Anteil an der Tat. Zu untersuchen ist, ob er vom Raubüberfall wusste, ob er seine Mitreisenden zum Tatobjekt führte/dirigierte und ihnen das Tatobjekt zeigte und ihnen Anweisungen gab. Weiter ist zu untersuchen, ob der Beschuldigte ein zweites Auto gemietet hatte, im Zeitpunkt des Überfalls in Interlaken evt. in Gex wartete und die Beute von seinen Mitreisenden übernahm.