34 15.4 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt 15.4.1 Unbestrittener Sachverhalt Der unbestrittene Sachverhalt gestaltet sich nahezu identisch wie bei den anderen Vorwürfen. Der Beschuldigte organisierte Pässe, Visa und Flugtickets (pag. 223, Z. 257 ff.). Er begab sich alleine nach Paris und mietete dort ein Auto. Anschliessend holte die Täter am Flughafen in Paris ab (pag. 231, Z. 175 f.), quartierte sie ein und organisierte Verpflegung (pag. 229, Z. 118 ff.). Er buchte erneut Zimmer im Hotel in Gex (pag.