15.2 Vorbemerkung Auch bei diesem letzten zu prüfenden Vorwurf wird vorab auf die Ausführungen in E. 12. oben und auf die Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. III.3.6. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 757 ff.) verwiesen. Nachfolgend wird unter punktueller Präzisierungen sowie Ergänzungen der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt dargestellt und gewürdigt. 15.3 Der Ablauf des Raubüberfalls Der Raubüberfall war Gegenstand des Strafverfahrens gegen R.________, in welchem am 29. Mai 2008 das Kreisgericht XI Interlaken-Oberhasli ein Urteil fällte (Nebenakten pag. 697 ff.) sowie des Strafverfahrens gegen P._