Der modus operandi war im Wesentlichen identisch. Der Beschuldigte lotste seine beiden Handlanger in die Schweiz, stattete sie mit einem Auto aus, wies sie an, die Bijouterie auszurauben, und wartete währenddessen abseits. Daraufhin führten O.________ und I.________ den Raubüberfall wie in E. 14.3 oben beschrieben aus. Die im Mietauto vorgefundenen Flugtickets beweisen, dass die Absicht bestand, anschliessend gemeinsam nach St. Petersburg zu fliegen. Aufgrund seiner hierarchisch übergeordneten Stellung hätte ihm ein Teil der Beute zukommen sollen, wenn diese hätte gesichert werden können.