O.________ gab an der Einvernahme vom 9. Mai 2007 zu Protokoll, der Raubüberfall in Montreux habe sich aus reiner Gelegenheit ergeben (Nebenakten pag. 87 ff.). Er sei mit einem Kollegen nach Frankreich gereist, habe diesen verloren und sei dann auf einen russischsprechenden Litauer namens «AA.________» gestossen; mit diesem sei er in die Schweiz eingereist, wo er mit einem weiteren, zufällig angetroffenen Litauer das Lokal ausgeraubt habe (Nebenakten pag. 88). Das stimmt offensichtlich nicht. Der Beschuldigte sagte selbst aus, dass er für O.________ und I.________ Flugtickets besorgt und als Begleitung mit ihnen nach Frankreich geflogen war.