30 brachte es am 10. Mai 2007 wieder zurück. Im zweiten Fahrzeug, das am Flughafen in Lyon gemietet worden war, wurden O.________ und I.________ nach dem verübten Raubüberfall angehalten. Darin befand sich unter anderem das Deliktsgut, ein Messer und der auf den Beschuldigten lautende Automietvertrag (Nebenakten pag. 41). Dieses Mietauto konnte infolge der Anhaltung nicht rechtzeitig zum Autovermieter zurückgebracht werden. Die Filiale des Autovermieters Hertz in Lyon wurde am 10. Mai 2007 telefonisch darüber informiert (Nebenakten pag.