143, Z. 256 ff.). Dass er als Tatzeitpunkt Juni, anstatt Mai angab, stellt – wie bereits erwähnt (E. 12.2 oben) – eine minimale Abweichung dar und ist nicht entscheidend. Der Beschuldigte mietete wie schon beim Raubüberfall vom 8. März 2007 in Interlaken zwei Autos. Das erste mietete er am 8. Mai 2007 in Paris Rossy und er