Der Beschuldigte äusserte sich zu diesem Vorwurf nahezu identisch wie zu demjenigen in Interlaken vom 8. März 2007. Er gestand nur ein, was er selbst als straflos einstufte, und bestritt insbesondere, vom Raubüberfall gewusst, O.________ und I.________ das Geschäft gezeigt und ihnen Anweisungen gegeben zu haben. Die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass diese Schilderungen fragwürdig sind. So sagte der Beschuldigte an der Hafteinvernahme vom 21. Februar 2019 von sich aus und ohne entsprechenden Vorhalt aus, er denke im Juni 2007 in einen Raubüberfall in Montreux verwickelt gewesen zu sein (pag. 143, Z. 256 ff.).