248, Z. 134). Am Tattag wartete der Beschuldigte in Gex auf O.________ und I.________, um mit ihnen am 13. Mai 2007 zurück nach St. Petersburg zu fliegen (pag. 252, Z. 317 ff.). 14.4.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet seinen ihm vorgeworfenen Anteil an der Tat. Zu untersuchen ist, ob er vom Raubüberfall wusste, ob er O.________ und I.________ zum Tatobjekt führte/dirigierte und ihnen das Tatobjekt zeigte, ihnen Anweisungen gab und ob er mit der Absicht zur Übernahme der Beute abseits auf sie wartete.