Die Tickets bezahlte ein Verwandter von I.________ (pag. 248, Z. 143 f.). Der Beschuldigte begleitete O.________ und I.________ nach Paris sowie organisierte und bezahlte Verpflegung/Unterkunft (pag. 245, Z. 43; pag. 248, Z. 148 f.). Auf seinen Namen mietete der Beschuldigte je ein Auto in Paris und in Lyon und bezahlte mit seiner Kreditkarte (pag. 248, Z. 125 ff.). Er fuhr mit O.________ und I.________ von Paris nach Gex, wo sie in einem Hotel übernachteten (pag. 245, Z. 42; pag. 248, Z. 134).