14.2 Vorbemerkung Auch bei diesem Vorwurf wird vorab auf die Ausführungen in E. 12. oben und auf die Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. III.3.4. und III.3.5. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 751 ff.) verwiesen. Nachfolgend wird unter punktueller Präzisierungen sowie Ergänzungen der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt dargestellt und gewürdigt. 14.3 Der Ablauf des Raubüberfalls Auch dieser Raubüberfall war Gegenstand des gegen I.________ geführten Strafverfahrens, in welchem am 22. August 2008 das Kreisgericht XI Interlaken- Oberhasli ein Urteil fällte (Nebenakten pag.