_ ins Gesicht zu schlagen; ■ O.________/I.________ das Geschäft letztlich mit behändigtem Schmuck und Uhren im Wert von insgesamt mindestens ca. CHF 420'000.00 (Gesamtdeliktsbetrag) verliessen, sich zu Fuss zu ihrem PW begaben und damit die Flucht ergriffen; - währenddem sich A.________ selbst zum Standort Gex/F zurückbegeben hatte, wo er auf seine Mittäter wartete, um anschliessend am 13. Mai 2007 mit diesen und der Beute nach St. Petersburg zurückkehren zu können, dies allerdings vergeblich, da